Zum PEAP Urheberrecht
Elke Kraus und Ellen Romein sind alleinige Urheberinnen des Pädiatrischen Ergotherapeutischen Assessments und Prozessinstruments (PEAPs). Sie sind dadurch befugt, das PEAP zu schulen. Aus Gründen der Qualitätssicherung und dem alleinigen Urheberrecht, welches auch die Möglichkeit zur Weiterentwicklungen beinhaltet, dürfen nur die Urheberinnen, oder solche, die von den Urheberinnen zu Schulungen qualifiziert und zertifiziert sind, das PEAP als kostenpflichtige Schulungsfortbildung anbieten.
Folgende Menschen haben am PEAP mitgewirkt:
PEAP- Uhrheberinnen
Prof. Dr. Elke Kraus (Projektleitung),und Ellen Romein (MSc, stv. Projektleitung),
Handbuch unter Mitarbeit von Ulrike Weise (MSc) www.klientenzentrierte-ergotherapie.com
Die PEAP Arbeitsgruppe (2007-2012 unterstützt vom DVE)
Ursprüngliche Konzeption
Elke Kraus, Ellen Romein, Bettina Weber, Ulla Pott, Katja Rottmann, Ann Kennedy-Behr, Andrea Espei, Sebastian Voigt-Radloff
Wissenschaftliche Arbeiten (BSc / MSc / PhD – Studien) zum PEAP
Ricarda Kaatz, Roland Kurz, Stephanie Völler, Stephanie Traut, Helen Strebel, Anne Kupitz, Julia Sievering, Laura Mühlenstrodt, Carmen Spielbichler
Weiterentwicklung der Altersgruppen
Louisa Scheepers, Nicole Einwohlt
Wer kann das PEAP anwenden?
Zur Anwendung des PEAPs ist keine Schulung Voraussetzung - jede Person, die das PEAP erwirbt, darf es auch anhand des ausführlichen Handbuchs anwenden. Allerdings helfen Schulungen, das PEAP effizienter und "korrekter" anzuwenden, da dort anhand von Beispielen mit videogestützten Fällen gearbeitet wird und die Diskussionen auch gezielt auf die eigene Praxis fokussieren.